| Zuwendungen |
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Da die Stiftung ihre Projekte und Vorhaben zur Zeit noch nicht aus den Erträgen ihres Vermögens finanzieren kann, ist sie auf finanzielle Zuwendungen angewiesen, sei es in Form von Zustiftungen oder Spenden. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei der Verwirklichung der Stiftungsziele helfen, entweder in Form einer Spende oder mit einer Zustiftung. Spenden fließen unmittelbar in aktuelle Projekte, zum Beispiel in die Finanzierung des Projektes „Kardiovaskuläres Risiko und die Therapie der extremen Adipositas bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“. Zustiftungen erhöhen das Kapital der Stiftung. Sie bleiben ungeschmälert erhalten und steigern die Zinserträge aus dem Gesamtkapital. Über Ihre Zustiftung wirken Sie dauerhaft über viele Jahre bzw. Jahrzehnte an der Verwirklichung des Stiftungszweckes mit. Am 21. September 2007 hat der Bundesrat das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" verabschiedet. Dadurch haben sich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Stifter und Stiftungen erheblich verbessert. Das Gesetz, das rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft getreten ist, sieht folgende Abzugsmöglichkeiten bei Zuwendungen (Spenden, Zustiftungen) an Stiftungen vor: Hier ist die Bankverbindung der Stiftung: Kto-Nr. 20044483 Sparkasse Berchtesgadener Land (BLZ 71050000) Wenn Sie mit einem Überweisungsträger spenden wollen, so fordern Sie ihn bitte hier an. Überweisungsträger anfordern Die Stiftung Juvenile Adipositas ist daran interessiert, mit Unternehmen, Verbänden und anderen an der Thematik Adipositas arbeitenden Stellen zusammenzuarbeiten oder sie für eine Kooperation zu gewinnen. Diese kann sich als Sponsoring temporär auf die Förderung konkreter Projekte beziehen, oder - im Rahmen einer Partnerschaft - auf die Begleitung der Gesamtarbeit der Stiftung über einen längeren Zeitraum. Bitte wenden Sie sich an das Kuratorium der Stiftung, um Näheres zu erfahren: Stiftungsmanagement.
Sponsoren der Stiftung Juvenile Adipositas: Sparkasse Berchtesgadener Land Eurofunk Kappacher
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