Zuwendungen |
Da die Stiftung ihre Projekte und Vorhaben zur Zeit noch nicht aus den Erträgen ihres Vermögens finanzieren kann, ist sie auf finanzielle Zuwendungen angewiesen, sei es in Form von Zustiftungen oder Spenden. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei der Verwirklichung der Stiftungsziele helfen, entweder in Form einer Spende oder mit einer Zustiftung auf folgende Bankverbindung der Stiftung: IBAN: DE 13 710 500 00 0020 044483 BIC: BYLADEM1BGL (Kto.-Nr. 20044483, BLZ 71050000, Sparkasse Berchtesgadener Land) Spenden fließen unmittelbar in aktuelle Projekte, zum Beispiel in die Finanzierung des Projektes „Kardiovaskuläres Risiko und die Therapie der extremen Adipositas bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“. Zustiftungen erhöhen das Kapital der Stiftung. Sie bleiben ungeschmälert erhalten und steigern die Zinserträge aus dem Gesamtkapital. Über Ihre Zustiftung wirken Sie dauerhaft über viele Jahre bzw. Jahrzehnte an der Verwirklichung des Stiftungszweckes mit. Am 21. September 2007 hat der Bundesrat das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" verabschiedet. Dadurch haben sich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Stifter und Stiftungen erheblich verbessert. Das Gesetz, das rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft getreten ist, sieht folgende Abzugsmöglichkeiten bei Zuwendungen (Spenden, Zustiftungen) an Stiftungen vor:
Die Stiftung Juvenile Adipositas ist daran interessiert, mit Unternehmen, Verbänden und anderen an der Thematik Adipositas arbeitenden Stellen zusammenzuarbeiten oder sie für eine Kooperation zu gewinnen. Diese kann sich als Sponsoring temporär auf die Förderung konkreter Projekte beziehen, oder - im Rahmen einer Partnerschaft - auf die Begleitung der Gesamtarbeit der Stiftung über einen längeren Zeitraum. Bitte wenden Sie sich an das Kuratorium der Stiftung, um Näheres zu erfahren: Stiftungsmanagement.
Sponsoren der Stiftung Juvenile Adipositas: Sparkasse Berchtesgadener Land Eurofunk Kappacher
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